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KI-Schulung fördern lassen: welche Zuschüsse 2026 wirklich zahlen

Wer nach Förderung für eine KI-Schulung sucht, landet bei Seiten, die einen Kurs „vom Staat bezahlt“ versprechen. Für den typischen Workshoptag stimmt das fast nie: Die Arbeitsagentur übernimmt bei Beschäftigten zwar bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten, in aller Regel aber nur für zugelassene Lehrgänge mit mehr als 120 Stunden. Dieser Überblick zeigt mit Stand 8. Oktober 2026, welche Zuschüsse von Bund und Ländern auch kurze Formate tragen, was du vor der Buchung beantragen musst und welche Fördertöpfe es nicht mehr gibt.

Mann mit Tablet leitet eine Besprechung mit vier Teilnehmenden in einem verglasten Raum

Ob ein Workshop Zuschuss bekommt, entscheidet sich Wochen vor dem ersten Termin. Foto: Moe Magners auf Pexels

KI-Schulung Förderung 2026: Für Lehrgänge mit mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger zahlt die Arbeitsagentur nach Paragraf 82 SGB III viel: In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll sie die Lehrgangskosten ganz übernehmen, dazu kommen 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Ein- oder zweitägige KI-Workshops fallen dort heraus. Für sie bleiben Landesprogramme: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt kann ein Betrieb auch einen kurzen Inhouse-Workshop bezuschussen lassen, in sieben weiteren Ländern nur offene Kurse, Formate ab etwa zwei Tagen oder privat gebuchte Weiterbildung. In Berlin, Hessen und Sachsen haben wir am Stichtag kein passendes offenes Programm gefunden, für Bremen und Thüringen ist die Lage unklar. Den Antrag stellst du in fast allen Programmen vor der Buchung. Dient die Weiterbildung der Beschäftigungsfähigkeit, bleibt sie für die Beschäftigten nach Paragraf 3 Nummer 19 EStG steuerfrei.

KI-Schulung Förderung: Format und Bundesland entscheiden

Die meisten Förderseiten beantworten die Frage, ob es Geld gibt. Für deine Planung zählt eine andere: Welches Format willst du schulen, und wo sitzt dein Betrieb? Ein halber Tag zu ChatGPT oder Copilot für das Vertriebsteam, ein Praxistag für die Buchhaltung, ein zweitägiges Intensivformat für die Leute, die KI im Haus voranbringen sollen: So sehen typische Firmenschulungen zu KI aus. Für genau diese Formate ist die Förderlage dünn.

Das liegt an der Konstruktion der großen Bundesförderung. Die Arbeitsagentur will mit ihrem Geld Qualifikationen finanzieren, die über den einzelnen Arbeitsplatz hinaus Wert haben, und keine betriebsinterne Einarbeitung. Die Länder setzen mit ihren Programmen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) andere Schwerpunkte, und jedes Land macht es anders. Deshalb findest du unten zuerst die Bundesregeln, dann alle 16 Länder in einer Tabelle.

Was die bestplatzierten Förderseiten weglassen

Für diesen Artikel haben wir am 8. Oktober 2026 die sechs bestplatzierten Google-Ergebnisse zu „KI-Schulung Förderung“ im Volltext gelesen und gegen die Gesetzes- und Programmtexte geprüft. Fünf der sechs Seiten verkaufen oder vermitteln selbst Kurse, eine ist ein Fachartikel vom Dezember 2024.

PrüfpunktTreffer
Nennt die Mindestdauer von mehr als 120 Stunden nach Paragraf 82 SGB III0 von 6
Nennt die vollständige Staffel der Zuschüsse nach Betriebsgröße0 von 6
Nennt die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nummer 19 EStG0 von 6
Vergleicht Landesprogramme mehrerer Länder0 von 6
Nennt einen Stand für die Förderangaben (nicht nur ein Seitendatum)1 von 6
Belegt Förderangaben mit einem Link auf eine Förderstelle oder Rechtsgrundlage1 von 6
Enthält überholte Aussagen zu Artikel 4 der KI-Verordnung2 von 6

Zwei Seiten werben mit „bis zu 100 Prozent“ Kostenübernahme, ohne die Mindeststundenzahl und ohne die Staffel nach Betriebsgröße zu nennen. Wer daraus schließt, ein kurzer Kurs für die eigenen Beschäftigten werde über die Arbeitsagentur bezahlt, plant falsch: Für die Beschäftigtenförderung gilt eine Mindestdauer von mehr als 120 Stunden.

Warum die Arbeitsagentur deinen KI-Workshop nicht bezahlt

Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte steht in Paragraf 82 SGB III. Über sie übernimmt die Arbeitsagentur Lehrgangskosten und einen Zuschuss zum Lohn für Beschäftigte eines laufenden Betriebs. Ihre Bedingungen schließen einen Workshoptag aus:

  • Mehr als 120 Stunden. Nach den Fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur können Stunden als Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten zählen, asynchrone Selbstlernanteile zählen dagegen nicht zur Mindeststundenzahl. Die Stunden müssen nicht am Stück liegen.
  • Zugelassener Träger und zugelassene Maßnahme. Beide brauchen eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch eine fachkundige Stelle.
  • Mehr als Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz. Gefördert wird nur, was über „ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen“ hinausgeht. Die Arbeitsagentur nennt als Beispiel ausdrücklich Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software.
  • Abstand zur letzten Förderung und zum Berufsabschluss. Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, und die Person hat in den letzten zwei Jahren keine nach Paragraf 82 geförderte Weiterbildung besucht.
  • Antrag vor Beginn. Nach Paragraf 324 SGB III gibt es Leistungen grundsätzlich nur, wenn sie vor Beginn beantragt wurden; eine verspätete Antragstellung lässt die Agentur nur zur Vermeidung unbilliger Härten zu.

Warum der Gesetzgeber die Hürden so baut, schreibt die Bundesagentur in ihren Weisungen selbst:

Durch das Zulassungserfordernis und den Mindeststundenumfang soll sichergestellt werden, dass die Durchführung und Finanzierung rein betriebsinterner Weiterbildungen in den Verantwortungsbereich der Unternehmen selbst fallen und nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.01.2026

Ein KI-Workshop, der dein Team an euren Werkzeugen und euren Aufgaben schult, ist genau so eine betriebsinterne Weiterbildung. Über seinen Nutzen sagt das nichts, nur über die Adresse: Für diese Art Schulung ist die Arbeitsagentur der falsche Geldgeber.

Ein Punkt kommt dazu, den du kennen solltest: Paragraf 82 schließt Maßnahmen aus, zu deren Durchführung der Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist. Ähnliche Klauseln stehen in Landesprogrammen, die Weiterbildungsrichtlinie in Brandenburg nennt ausdrücklich auch Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt seit seiner Neufassung im Juli 2026 Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz, aber keine bestimmte Schulung und kein bestimmtes Niveau. Wie eine Förderstelle eine Schulung bewertet, die ausdrücklich als „Pflichtschulung nach dem AI Act“ beantragt wird, ist nicht entschieden; kläre das vor dem Antrag. Was Artikel 4 tatsächlich verlangt, steht in unserem Beitrag zur KI-Schulungspflicht nach Artikel 4.

Wann sich Paragraf 82 SGB III doch lohnt: Zuschüsse nach Betriebsgröße

Für längere Qualifizierungen ist die Förderung stark. Denk an eine Mitarbeiterin, die über mehrere Monate berufsbegleitend zur KI-Spezialistin für eure Prozesse ausgebildet werden soll, in einem zugelassenen Lehrgang mit 160 Unterrichtsstunden. Dann gilt laut Gesetz, Stand 8. Oktober 2026:

Beschäftigte im UnternehmenLehrgangskostenZuschuss zum Arbeitsentgelt
weniger als 50Agentur soll die Kosten ganz übernehmen75 Prozent
50 bis 499Arbeitgeber trägt 50 Prozent50 Prozent
500 und mehrArbeitgeber trägt 75 Prozent25 Prozent

Das Kleingedruckte verschiebt die Werte. Gezählt werden alle Beschäftigten des Unternehmens und, wenn es zu einem Konzern gehört, des ganzen Konzerns. In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten soll die Agentur auf eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers verzichten, wenn die Person bei Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist. Gibt es eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder einen betriebsbezogenen Tarifvertrag, sinkt der Arbeitgeberanteil an den Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte, und der Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann um fünf Prozentpunkte steigen. Sollen mehrere Beschäftigte dieselbe Weiterbildung besuchen, reicht ein Sammelantrag.

Zwei Einschränkungen gehören zur Planung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung ist eine Ermessensleistung, und verbindliche Auskunft gibt laut Arbeitsagentur nur der Arbeitgeber-Service vor Ort. Außerdem schließt das Gesetz Lehrgänge aus, die auf einen Abschluss nach dem Aufstiegs-BAföG vorbereiten; dafür gibt es eine eigene Förderung.

Was aus dem Qualifizierungschancengesetz geworden ist

Viele Anbieter werben noch mit dem „Qualifizierungschancengesetz“. Ein eigenes Förderprogramm steckt nicht dahinter: Das Gesetz ist im Wesentlichen am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die Weiterbildungsförderung in Paragraf 82 SGB III ausgebaut. Die Mindestdauer von mehr als 120 Stunden gilt seit 2020, vorher lag die Grenze bei 160 Stunden. Die heutigen festen Fördersätze nach Betriebsgröße stammen aus dem Aus- und Weiterbildungsgesetz und gelten seit dem 1. April 2024. Für 2025 und 2026 haben wir keine Änderung an Fördersätzen oder Mindestdauer gefunden.

Für Betriebe im Umbruch gibt es seit April 2024 zusätzlich das Qualifizierungsgeld nach Paragraf 82a SGB III. Es ersetzt 60 Prozent des wegfallenden Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent, verlangt aber, dass mindestens 20 Prozent der Belegschaft strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben (in Betrieben unter 250 Beschäftigten 10 Prozent), dazu eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag (in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers) und eine Maßnahme mit mehr als 120 Stunden. Die Lehrgangskosten trägt dabei der Arbeitgeber. Für einen KI-Workshop ist das nichts.

Länder-Check: wo auch kurze KI-Workshops Geld bekommen

Kurze Formate fördern nur einige Länder, meist aus dem ESF Plus. Die Tabelle zeigt den Stand am 8. Oktober 2026, geprüft auf den Seiten der Landesministerien, Förderbanken und ESF-Portale. Die Spalte rechts beantwortet eine Frage: Kann ein Betrieb damit einen ein- bis zweitägigen KI-Workshop für die eigenen Leute bezuschussen lassen?

LandProgrammZuschussFür einen kurzen Firmenworkshop?
Baden-WürttembergESF-Fachkurse45 Prozent der Kursgebühr (Kursbeginn ab 1. September 2026)Nur offene Kurse mit Teilnehmenden aus mehreren Firmen, ab 8 Unterrichtseinheiten; den Antrag stellt der Kursanbieter
BayernESF Plus, Betriebliche Weiterbildung50 ProzentAb 20 Unterrichtseinheiten und 5 Teilnehmenden, also ab etwa zwei Tagen auch Inhouse; bis zur Entscheidungsreife in der Regel zwei Monate
Berlinkein Zuschussprogramm für Betriebe oder Beschäftigte gefundenentfälltNein
BrandenburgWeiterbildungsrichtlinie 2026bis 50 Prozent, Zuschuss mindestens 1.000 EuroJa; mehrere Weiterbildungen und Teilnehmende lassen sich in einem Antrag bündeln, Anträge bis 30. Juni 2027
BremenBremer Weiterbildungsscheck, aktueller Stand auf amtlichen Seiten nicht bestätigtunklarUnklar; vor der Planung bei der Handelskammer Bremen nachfragen
HamburgWeiterbildungsbonus PLUS40 Prozent, höchstens 750 Euro bei Kurskosten bis 2.499 EuroTeilweise: ab 8 Stunden, Kurs allgemein zugänglich, Beschäftigte beantragen selbst
Hessenkein offenes Programm gefundenentfälltNein
Mecklenburg-VorpommernBildungsscheck für Unternehmen; unternehmensspezifische VorhabenScheck: 50 Prozent, höchstens 3.000 Euro je Scheck und Maßnahme; Vorhaben: 50 bis 70 ProzentJa, keine Mindestdauer genannt; die Richtlinie läuft am 31. Dezember 2026 aus
NiedersachsenFörderaufruf 2026 „Arbeit gestalten mit KI“ (über Bildungsträger); Weiterbildung in Niedersachsen ausgelaufenZuschuss an den Träger, als reduzierte Kursgebühr weitergegebenNur offene Kurse ab 21 Unterrichtsstunden mit Start zwischen 15. November und 15. Dezember 2026; Firmenworkshops ausgeschlossen
Nordrhein-WestfalenBildungsscheck 2.050 Prozent, höchstens 500 EuroNur wenn Beschäftigte privat buchen und zahlen; kein betrieblicher Zugang mehr
Rheinland-PfalzBetriebliche Weiterbildungbis 40 Prozent, Region Trier bis 50 Prozent, höchstens 1.500 Euro je TeilnehmendenJa, auch Inhouse, mit akkreditiertem Anbieter; Antrag einen Monat vorher, anmelden erst nach der Bewilligung
SaarlandKompetenz durch Weiterbildung40 Prozent, laut Servicestelle bis 2.000 Euro je Beschäftigtem und MaßnahmeNur für kleine und mittlere Unternehmen und nur offene, veröffentlichte Seminare
SachsenWeiterbildungsförderung der SABausgesetztNein, derzeit keine Anträge
Sachsen-AnhaltWEITERBILDUNG, betrieblicher Zugang60 Prozent bis 10 Beschäftigte, 50 Prozent bis 249; größere Betriebe nur bei InvestitionsvorhabenJa, auch Inhouse ohne Zertifikatspflicht; Ausgaben über 1.000 Euro je Antrag
Schleswig-HolsteinWeiterbildungsbonus60 Prozent, höchstens 5.000 Euro; Arbeitgeber trägt mindestens 40 ProzentAb 16 Zeitstunden und mit ISO 9001, AZAV oder Hamburger Prüfsiegel; Beschäftigte beantragen vier Wochen vorher, Start erst nach dem Bescheid
ThüringenWeiterbildungsscheck gestoppt; AnpassungsqualifizierungAnpassungsqualifizierung bis 50 ProzentUnklar: Scheck seit 8. April 2026 gestoppt, Projektförderung für Unternehmen mit sechs Wochen Vorlauf

Die vier Länder mit der besten Lage für Kurzformate

Sachsen-Anhalt ist für kleine und mittlere Betriebe am einfachsten. Die Investitionsbank verlangt grundsätzlich keine Zulassung oder Zertifizierung des Anbieters, Inhouse-Schulungen brauchen keine Mindestteilnehmerzahl, und mehrere Maßnahmen lassen sich in einem Antrag zusammenfassen. Ist das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, erhöht sich der Zuschuss laut Investitionsbank um 10 Prozent. Vor dem Antrag darf aber keine verbindliche Anmeldung erfolgt sein.

Brandenburg fördert Unternehmen mit bis zu 50 Prozent, der Zuschuss muss aber mindestens 1.000 Euro betragen. Ein Rechenbeispiel mit unseren eigenen Workshop-Festpreisen: Ein halber Tag für 1.290 Euro brächte bei 50 Prozent nur 645 Euro und läge unter der Grenze, ein Praxistag für 2.490 Euro mit 1.245 Euro darüber. Zwei Halbtage in einem Antrag gebündelt reichen ebenfalls. Nach der elektronischen Eingangsbestätigung der ILB darfst du anmelden und starten, bevor der Bescheid da ist; eine Zusage ist das noch nicht.

Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst über den Bildungsscheck für Unternehmen 50 Prozent; die Schecks sind personengebunden, du brauchst also einen je Teilnehmerin oder Teilnehmer. Für einen Workshop im eigenen Haus passen eher die unternehmensspezifischen Vorhaben mit externen Dienstleistern: 50 Prozent, für mittlere Unternehmen 60 und für kleine 70 Prozent. Als geeigneter Anbieter gilt auch, wer nachweist, dass die Maßnahme von seiner Satzung oder Gewerbeanmeldung erfasst ist. Die Richtlinie tritt allerdings am 31. Dezember 2026 außer Kraft; ob es eine Anschlussregelung gibt, ist bisher nicht veröffentlicht.

Rheinland-Pfalz fördert betriebliche Weiterbildungen bis 120 Stunden, ausdrücklich auch Inhouse-Seminare externer Anbieter, mit höchstens 30.000 Euro je Unternehmen und Jahr. Der Anbieter muss akkreditiert sein, etwa über eine Zertifizierung nach einem anerkannten Qualitätsmanagementsystem oder eine Zulassung bei der Arbeitsagentur. Achte auf die Reihenfolge: Laut Programmseite wird nicht gefördert, wer sich schon vor Erhalt der Bewilligung angemeldet oder den Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat.

Hamburg: Bonus über die Beschäftigten

In Hamburg, wo wir sitzen, läuft der Weiterbildungsbonus PLUS als ESF-Projekt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028. Den Antrag stellen die Beschäftigten selbst, spätestens vier Wochen vor Kursbeginn, und der Arbeitgeber muss weniger als 250 Beschäftigte haben. Der Bonus richtet sich an Menschen, die als geringqualifiziert gelten oder höchstens einen Ausbildungsabschluss haben. Der Kurs muss grundsätzlich allgemein zugänglich sein. Für innerbetriebliche Schulungen bietet der Projektträger nach eigenen Angaben eine Beratung zu individuellen Lösungen an; ruf dort an, bevor du einen geschlossenen Workshop planst. Eine AZAV-Zulassung braucht der Anbieter nicht zwingend: Ohne DIN-, ISO-9001- oder AZAV-Nachweis kann der Projektträger ihn intern prüfen.

Was das konkret bedeutet: Sitzt dein Betrieb in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz, frag vor der Buchung beim Anbieter nach den Nachweisen, die das Land verlangt, und stell den Antrag, bevor du unterschreibst. In Bayern und Schleswig-Holstein kommt ein Format ab etwa zwei Tagen in Frage. In Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Baden-Württemberg lohnt die Förderung eher für einzelne Beschäftigte in offenen Kursen. In Berlin, Hessen und Sachsen planst du den Workshop am besten ohne Zuschuss, in Bremen und Thüringen fragst du vorher bei der zuständigen Stelle nach.

Geld für Begleitung statt Kurs: INQA-Coaching und BAFA

Manche Betriebe brauchen weniger einen Kurs als eine Begleitung, die klärt, wie KI die Arbeit im Haus verändert und wer was lernen muss. Dafür gibt es zwei Bundesprogramme, die beide keine Schulung bezahlen.

Das INQA-Coaching des Bundesarbeitsministeriums fördert bis zu zwölf Beratungstage zu je acht Stunden. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent eines Tagessatzes von höchstens 1.200 Euro netto; rechnerisch sind das höchstens 960 Euro pro Tag. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die mindestens zwei Jahre am Markt sind. Das Coaching muss einen personal- oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf betreffen, der mit digitaler Transformation im Betrieb zusammenhängt, und läuft nach einer vorgegebenen agilen Methode mit autorisierten Coaches. Der Einstieg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die den Scheck ausgibt. Das Unternehmen zahlt zuerst selbst und bekommt den Zuschuss nach Abschluss erstattet, Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Schecks gibt es nach der Richtlinie vom Juni 2026 bis zum 30. Juni 2028.

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen zahlt 50 Prozent der Beratungskosten in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und der Region Leipzig (höchstens 1.750 Euro) und 80 Prozent in den neuen Bundesländern einschließlich der Regionen Lüneburg und Trier (höchstens 2.800 Euro), jeweils von höchstens 3.500 Euro förderfähigen Kosten. Die Richtlinie ist bei Schulungen eindeutig: „Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.“ Eine konzeptionelle KI-Strategieberatung als Einzelberatung durch registrierte Berater ist möglich, aber nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Ausgeschlossen sind Beratungen, die auf den Kauf von Leistungen zielen, die der Berater selbst vertreibt. Wie der Antrag abläuft und wo die Fallen liegen, steht in unserem Beitrag zum BAFA-Zuschuss für Unternehmensberatung.

Bist du solo-selbstständig mit höchstens einer Vollzeitstelle an Mitarbeitenden, gibt es mit KOMPASS ein eigenes Programm: 90 Prozent von bis zu 5.000 Euro Qualifizierungskosten, also höchstens 4.500 Euro, für Weiterbildungen ab 20 Zeitstunden. Eine AZAV-Zulassung ist dort nicht Pflicht, die Scheckausgabe ist aber monatlich kontingentiert.

Kostenlos statt gefördert: Zentren und Lernplattformen

Wo kein Zuschuss fließt, gibt es kostenlose Angebote. Sie ersetzen keinen Workshop an euren eigenen Aufgaben, eignen sich aber als Einstieg oder zur Vorbereitung.

Die Mittelstand-Digital Zentren des Bundeswirtschaftsministeriums sind ein bundesweit gefördertes Netzwerk für kleine und mittlere Unternehmen. Achte auf den Zeitpunkt: Die Förderung der bestehenden Zentren endet schrittweise bis Ende Dezember 2026, ab 2027 soll ein neues Netzwerk entstehen. Für dieses neue Netzwerk schreibt die Förderbekanntmachung vom Dezember 2025 vor, dass alle Zentren KI-Readiness und KI-Nutzung abdecken, KI-Trainerinnen und -Trainer einsetzen und ihre Angebote für die Unternehmen kostenfrei halten. Im Übergang kann es Lücken geben.

Die Zukunftszentren des Bundesarbeitsministeriums beraten und qualifizieren Unternehmen beim Einsatz digitaler Technologien und KI im Arbeitsalltag. Die Programmseite bezeichnet die Angebote als kostenfrei, die vertiefte Beratung ist nach der Richtlinie vom April 2026 auf insgesamt zehn Tage begrenzt. Die Projekte laufen spätestens bis 31. Dezember 2028; du wendest dich direkt an das Zentrum in deiner Region.

Für Selbstlernkurse bietet der KI-Campus, heute die Lernplattform des Stifterverbandes, alle Lernangebote kostenlos an. Welche kostenlosen Kurse ein Zertifikat ausstellen und wie viele Stunden welche Rolle braucht, haben wir im Beitrag zur KI-Schulung für Mitarbeiter nach Rollen zusammengestellt.

Diese Fördertöpfe gibt es nicht mehr

Ältere Ratgeber nennen Programme, die längst ausgelaufen sind. Wer danach fragt, verliert Zeit:

  • go-digital des Bundeswirtschaftsministeriums: Die Richtlinie war befristet und lief spätestens Ende 2024 aus.
  • Digital Jetzt, die Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen: befristet bis 31. Dezember 2023.
  • Bildungsprämie: Der letzte Prämiengutschein wurde am 31. Dezember 2021 ausgegeben.
  • unternehmensWert:Mensch: Das Programm wird in der ESF-Plus-Periode als INQA-Coaching fortgesetzt.
  • Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“: lief von 2020 bis 2024.
  • Bildungsscheck NRW mit betrieblichem Zugang: zum 30. Juni 2024 eingestellt; der Nachfolger Bildungsscheck 2.0 gilt seit 1. Februar 2026 nur noch für Privatpersonen.
  • Weiterbildung in Niedersachsen (WiN): ausgelaufen, die NBank nimmt keine Anträge mehr an.

Die Weiterbildungsförderung in Sachsen gibt es noch auf dem Papier, sie ist aber ausgesetzt: Im Doppelhaushalt 2025/2026 standen laut SAB keine weiteren Mittel zur Verfügung. In Thüringen ist der Weiterbildungsscheck seit dem 8. April 2026 gestoppt; laut Landesverwaltungsamt erfolgt die Wiederaufnahme voraussichtlich im Herbst 2026, bis zum 8. Oktober war sie nicht gemeldet. Die Obergrenze soll bei 1.000 Euro je Scheck bleiben.

Was immer gilt: Steuer und Antrag vor der Buchung

Eine Regel gilt unabhängig von Dauer und Anbieter: Paragraf 3 Nummer 19 EStG stellt Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers steuerfrei, wenn sie der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen, auch wenn ein Dritter sie im Auftrag des Arbeitgebers erbringt. Die Leistungen dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Nach den Lohnsteuer-Richtlinien (R 19.7) entsteht schon gar kein Arbeitslohn, wenn die Maßnahme die Einsatzfähigkeit im Betrieb erhöhen soll; rechnest du die Teilnahme zumindest teilweise auf die Arbeitszeit an, ist das in der Regel ohne weitere Prüfung anzunehmen. Ein Zuschuss ist das nicht, der Betrieb trägt die Kosten selbst. Für die Beschäftigten entsteht aber kein steuerpflichtiger Vorteil.

Die zweite Regel gilt für fast jedes Förderprogramm in diesem Artikel: erst beantragen, dann buchen. Anders laufen nur die Fachkurse in Baden-Württemberg, bei denen der Kursanbieter die Förderung beantragt, und der Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen. Die Fristen unterscheiden sich stark:

  • Arbeitsagentur, Paragraf 82: vor Beginn, möglichst früh; beim Qualifizierungsgeld soll der Antrag spätestens drei Monate vorher gestellt sein.
  • Bayern: von der Antragstellung bis zur Entscheidungsreife vergehen in der Regel zwei Monate.
  • Thüringen, Anpassungsqualifizierung: spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn.
  • Hamburg und Schleswig-Holstein: spätestens vier Wochen vorher, in Schleswig-Holstein ausdrücklich als Ausschlusskriterium; dort darf die Weiterbildung erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen.
  • Rheinland-Pfalz: spätestens einen Monat vorher; anmelden oder den Vertrag schließen erst nach der Bewilligung.
  • Saarland: spätestens drei Tage vor Seminarbeginn.
  • Nordrhein-Westfalen: Anmeldung im Portal spätestens am Tag vor Kursbeginn.
  • Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: vor Beginn; nach der Eingangsbestätigung darfst du starten, in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich auf eigenes finanzielles Risiko.
  • BAFA-Beratung: Schon der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn, also erst nach dem Informationsschreiben unterschreiben.
Das Wichtigste in zwei Sätzen: Die Arbeitsagentur bezahlt KI-Weiterbildung großzügig, aber nur als zugelassenen Lehrgang mit mehr als 120 Stunden; einen kurzen KI-Workshop für dein Team bezuschussen nach unserem Stand vom 8. Oktober 2026 vor allem Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Fast überall gilt: Antrag vor der Buchung stellen; und vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung, die der Beschäftigungsfähigkeit dient, bleibt für die Beschäftigten steuerfrei.

Als nächsten Schritt leg fest, welches Format du brauchst, und schau in der Tabelle oben nach deinem Bundesland. Kommt ein Landesprogramm in Frage, frag den Anbieter vor der Buchung nach dem Nachweis, den das Land verlangt, und stell den Antrag mit seinem Angebot. Für einen kurzen Workshop sprich uns an: Im Vorgespräch klären wir, welches Programm in deinem Land für das Format passt und wie viel Vorlauf du einplanen musst.

Häufige Fragen

Werden KI-Schulungen gefördert?

Ja, aber selten als kurzer Workshop über die Arbeitsagentur. Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte nach Paragraf 82 SGB III verlangt eine Maßnahme mit mehr als 120 Stunden, einen zugelassenen Träger und eine zugelassene Maßnahme. Für ein- oder zweitägige Formate bleiben Landesprogramme: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt kann ein Betrieb auch einen kurzen Inhouse-Workshop bezuschussen lassen (Stand 8. Oktober 2026). Den Antrag stellst du in fast allen Programmen vor der Buchung.

Welche Fördermittel gibt es für KI-Projekte?

Für Begleitung statt Kurs gibt es das INQA-Coaching des Bundesarbeitsministeriums: Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten bekommen bis zu zwölf Beratungstage, bezuschusst mit 80 Prozent eines Tagessatzes von höchstens 1.200 Euro netto, wenn es um personal- oder arbeitsorganisatorische Fragen der digitalen Transformation geht. Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen zahlt nur Einzelberatung, keine Workshops, und gilt nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. go-digital und Digital Jetzt sind ausgelaufen.

Wie viel von einer KI-Schulung zahlt der Staat?

Das hängt vom Format ab. Bei einem zugelassenen Lehrgang mit mehr als 120 Stunden soll die Arbeitsagentur in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten die Lehrgangskosten ganz übernehmen und zahlt 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit. Bei kurzen Workshops zahlen nur einzelne Länder einen Anteil, etwa Sachsen-Anhalt 50 bis 60 Prozent für kleine Betriebe, Brandenburg bis 50 Prozent oder Hamburg 40 Prozent bis höchstens 750 Euro bei Kurskosten bis 2.499 Euro. In vielen Ländern zahlst du einen Workshoptag selbst.

Gibt es einen Bildungsgutschein für KI-Weiterbildung?

Den Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III bekommen vor allem Arbeitslose und Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht. Auch bei der Förderung von Beschäftigten nach Paragraf 82 stellt die Arbeitsagentur grundsätzlich einen Bildungsgutschein aus, sie kann darauf aber verzichten. In beiden Fällen braucht es eine zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Träger, und für die Beschäftigtenförderung nach Paragraf 82 gilt zusätzlich die Mindestdauer von mehr als 120 Stunden. Einen Gutschein für einen kurzen KI-Workshop deiner Belegschaft gibt es deshalb nicht.

Zahlt das BAFA eine KI-Schulung?

Nein. Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen fördert ausschließlich Einzelberatung durch beim BAFA registrierte Beraterinnen und Berater. Die Richtlinie sagt wörtlich, Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen würden nicht gefördert. Eine konzeptionelle KI-Strategieberatung als Einzelberatung ist dagegen möglich, aber nur, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember 2026 gestellt wird.

Kann ich die Förderung nach dem Workshop noch beantragen?

In der Regel nicht. Die Arbeitsagentur zahlt nach Paragraf 324 SGB III grundsätzlich nur, wenn der Antrag vor Beginn gestellt wurde; Ausnahmen gibt es nur bei unbilliger Härte. Die meisten Länderprogramme verlangen den Antrag ebenfalls vorher: Rheinland-Pfalz einen Monat, Hamburg und Schleswig-Holstein vier Wochen, Thüringen bei der Anpassungsqualifizierung sechs Wochen. In Sachsen-Anhalt darf vor dem Antrag keine verbindliche Anmeldung erfolgt sein. Wer zuerst bucht und dann fragt, geht in den meisten Programmen leer aus.

Quellen & Referenzen

  • Sozialgesetzbuch III, Paragraf 82 (Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch III, Paragraf 82a (Qualifizierungsgeld). gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch III, Paragraf 81 (Bildungsgutschein und Grundsatz der Weiterbildungsförderung). gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch III, Paragraf 324 (Antrag vor Leistung). gesetze-im-internet.de
  • Sozialgesetzbuch III, Paragraf 22 (Ausschluss bei Aufstiegs-BAföG-Fortbildungszielen). gesetze-im-internet.de
  • Bundesagentur für Arbeit: Förderung von Weiterbildung für Arbeitgeber, Sammelantrag und Arbeitgeber-Service. arbeitsagentur.de
  • Bundesagentur für Arbeit: individuelle Förderung von Beschäftigten, Fördersätze nach Betriebsgröße. arbeitsagentur.de
  • Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsgeld für Arbeitgeber. arbeitsagentur.de
  • Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.01.2026. arbeitsagentur.de
  • Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein. arbeitsagentur.de
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Qualifizierungschancengesetz. bmas.de
  • Einkommensteuergesetz, Paragraf 3 Nummer 19 (Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers). gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium der Finanzen: Lohnsteuer-Handbuch 2026, R 19.7 LStR (berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen). lsth.bundesfinanzministerium.de
  • INQA: Förderrichtlinie INQA-Coaching, Stand Juni 2026. inqa.de
  • INQA: INQA-Coaching, Informationen für KMU (Erstberatung, Fördersatz, Coaching-Tage). inqa.de
  • BAFA: Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU (Fassung vom 12.12.2024). bafa.de
  • BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen, Ablauf und Beginn der Beratung. bafa.de
  • Bundesanzeiger: Förderrichtlinie KOMPASS vom 28.01.2025. bundesanzeiger.de
  • ESF Plus: Programmsteckbrief KOMPASS (Zielgruppe, monatliche Scheckausgabe). esf.de
  • Mittelstand-Digital: Förderbekanntmachung Netzwerk Mittelstand-Digital Zentren vom 15.12.2025. mittelstand-digital.de
  • ESF Plus: Programmsteckbrief Zukunftszentren. esf.de
  • Bundesanzeiger: Förderrichtlinie Zukunftszentren vom 20.04.2026. bundesanzeiger.de
  • Zukunftszentren: kostenfreie Beratungs- und Qualifizierungsangebote. zukunftszentren.de
  • KI-Campus: Über uns, Trägerschaft und kostenlose Lernangebote. ki-campus.org
  • Bundeswirtschaftsministerium: Richtlinie go-digital (Befristung). bundeswirtschaftsministerium.de
  • Bundeswirtschaftsministerium: Richtlinie Digital Jetzt (Befristung bis 31.12.2023). bundeswirtschaftsministerium.de
  • Bildungsprämie: Hinweis zur Ausgabe des letzten Prämiengutscheins. bildungspraemie.info
  • ESF: Programmsteckbrief unternehmensWert:Mensch und Fortsetzung als INQA-Coaching. esf.de
  • BMAS: Bundesprogramm Aufbau von Weiterbildungsverbünden. bmas.de
  • ESF Baden-Württemberg: Förderprogramm Fachkurse, Fördersatz ab 01.09.2026. esf-bw.de
  • ESF Baden-Württemberg: Merkblatt Fachkurse (einzelbetriebliche Kurse, Mindestzuschuss). esf-bw.de
  • ESF Bayern: Förderhinweise Förderaktion 1.3 Betriebliche Weiterbildung. esf.bayern.de
  • ESF Bayern: Förderaktion Betriebliche Weiterbildung, Gruppengröße. esf.bayern.de
  • ILB Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinie 2026. ilb.de
  • ILB Brandenburg: Programmseite Weiterbildungsrichtlinie 2026. ilb.de
  • ESF Hamburg: Projekt Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS, Laufzeit 2026 bis 2028. esf-hamburg.de
  • Zwei P PLAN:PERSONAL (Projektträger): Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS, Bedingungen. zwei-p.org
  • Zwei P PLAN:PERSONAL: Informationen für Bildungsanbieter. zwei-p.org
  • GSA Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsschecks für Unternehmen. gsa-schwerin.de
  • GSA Mecklenburg-Vorpommern: Unternehmensspezifische Vorhaben. gsa-schwerin.de
  • Mecklenburg-Vorpommern: Qualifizierungsrichtlinie ESF Plus (Geltung bis 31.12.2026). gsa-schwerin.de
  • NBank: Weiterbildung in Niedersachsen (ausgelaufen). nbank.de
  • NBank: 2. Förderaufruf 2026 Weiterbildungsprojekte, Schwerpunkt Arbeit gestalten mit KI. nbank.de
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: Bildungsscheck 2.0. mags.nrw
  • Weiterbildungsberatung NRW: Bildungsscheck 2.0, kein betrieblicher Zugang. weiterbildung.nrw.de
  • ESF Rheinland-Pfalz: Betriebliche Weiterbildung, Förderbedingungen. esf.rlp.de
  • ESF Rheinland-Pfalz: Betriebliche Weiterbildung, Antragstellung. esf.rlp.de
  • Saarland: Kompetenz durch Weiterbildung (KdW). saarland.de
  • Saarland: Fördergrundsätze KdW. saarland.de
  • FITT, KdW-Servicestelle: Zuschuss je Beschäftigtem. fitt.de
  • SAB Sachsen: Berufliche Weiterbildung, Aussetzung der Förderung. sab.sachsen.de
  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt: WEITERBILDUNG betrieblich. ib-sachsen-anhalt.de
  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Häufige Fragen WEITERBILDUNG betrieblich. ib-sachsen-anhalt.de
  • IB.SH: Förderkriterien Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (Aktion A3). ib-sh.de
  • Thüringer Landesverwaltungsamt: Hinweis zum Weiterbildungsscheck. aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de
  • Thüringer Landesverwaltungsamt: Anpassungsqualifizierung (Fördergegenstand 2.1). aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de
  • EU-Kommission: AI Literacy, Questions & Answers, Neufassung von Artikel 4, letzte Aktualisierung 27.07.2026. digital-strategy.ec.europa.eu
  • ESF Bremen: Interventionsblatt Weiterbildungsinstrumente mit dem Bremer Weiterbildungsscheck (Fassung 2020, jüngste amtliche Fundstelle). esfplus.bremen.de
  • ESF Hessen: Programme für Beschäftigte 2021 bis 2027. esf-hessen.de
Justus Kornath, Marketing-Experte · Collective Brain GmbH
Marketing-Experte · Collective Brain GmbH

Justus Kornath ist Marketing-Experte bei Collective Brain. Unter seinem Label „justus marketing“ begleitet er seit über zwölf Jahren Solo-Selbstständige und Mittelständler im B2B-Marketing, von Strategie und SEO über Paid Advertising bis zu Video- und Funnel-Aufbau. Sein Motto: nicht Berater, sondern Macher. Aus Kiel.