Der Staat übernimmt bis zu 80 Prozent deiner Marketingberatung: Über das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” sicherst du dir bis zu 2.800 Euro Zuschuss pro Beratung. Anträge nimmt das BAFA nur noch bis zum 31. Dezember 2026 an, und losgehen darf die Beratung erst, wenn die Leitstelle grünes Licht gegeben hat. Wer für 2026 oder 2027 Strategiearbeit plant, stellt den Antrag deshalb besser im Herbst als zwischen den Jahren.

Staatliche Förderung als Wachstumshebel: Mit dem BAFA-Zuschuss wird professionelle Marketingberatung für den Mittelstand bezahlbar. (Bild: Collective Brain, KI-generiert)
Inhalt · 8 Abschnitte
Was die BAFA-Förderung für Marketingberatung bedeutet
Viele mittelständische Unternehmen wissen, dass ihr Marketing besser werden müsste, scheuen aber die Kosten für externe Beratung. Genau hier setzt das BAFA an. Über das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”, den Nachfolger des früheren Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows”, übernimmt der Bund einen großen Teil der Beratungskosten.
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Marketing und Vertrieb nennt die Richtlinie nicht eigens, sie gehören aber zu den wirtschaftlichen Fragen. Voraussetzung ist eine individuelle Unternehmensberatung; reiner Werbungseinkauf oder ein Gruppenseminar zählt nicht. Damit lässt sich professionelle Strategiearbeit, von der Markenpositionierung über die Content-Strategie bis zur Sichtbarkeit, deutlich günstiger umsetzen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe hängt davon ab, wo die beratene Betriebsstätte liegt. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich auf 3.500 Euro förderfähige Beratungskosten pro Beratung gedeckelt.
Pro Unternehmen sind maximal zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt bis zu fünf Beratungen bis zum Programmende förderfähig. Für die Jahreszählung kommt es auf den Zeitpunkt der Antragstellung an, nicht auf den Beratungstermin. In die förderfähigen Kosten fließen neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, die Umsatzsteuer dagegen bleibt draußen. Seit dem 15. November 2025 gilt für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller, also Unternehmen, die die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen können, der Bruttobetrag der Rechnung als Bemessungsgrundlage. Gewährte Rabatte oder Nachlässe zieht das BAFA von den Kosten ab, auch wenn du sie gar nicht in Anspruch nimmst.
Wer ist förderfähig?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die rechtlich selbstständig in der gewerblichen Wirtschaft oder in den Freien Berufen am Markt tätig sind und ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben. Dazu kommt die KMU-Definition der EU, gemessen am letzten Geschäftsjahr vor dem Antrag:
- weniger als 250 Beschäftigte,
- Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro,
- Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen zählen bei diesen Grenzen mit.
Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, etwa in der Unternehmensberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung, außerdem gemeinnützige Unternehmen und Vereine, Stiftungen sowie Unternehmen, für die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist. Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapie- und Heilpraktikerpraxen bekommen nur Beratungen zu einem Qualitätssicherungssystem gefördert.
Damit fallen auch viele inhabergeführte und kleine Betriebe unter die Förderung. Ob dein Unternehmen passt, klären wir im Erstgespräch kurz mit dir.
Was das BAFA unter einer Beratung versteht
An dieser Stelle wird aus einem Beratungsgespräch ein Förderfall oder eben keiner. Die Richtlinie verlangt eine konzeptionelle Einzelberatung: eine Analyse deiner Situation, die benannten Schwachstellen und darauf aufbauend betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit Anleitung für die Umsetzung. Wie konkret das sein muss, zeigt das BAFA-Merkblatt zum Beratungsbericht an einem Beispiel aus dem Marketing: Allgemeine Ratschläge wie „Werbung ist zu verstärken” reichen nicht. Der Bericht muss sagen, was dein Unternehmen tun soll, zugeschnitten auf seine finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten.
Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen fallen raus. Für Schulungen gibt es andere Töpfe: Bei Lehrgängen mit mehr als 120 Stunden und zugelassenem Träger kann die Arbeitsagentur zahlen, kurze Inhouse-Workshops bezuschussen einige Länder, darunter Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Welche Programme wann zahlen, steht in unserem Überblick zur Förderung von KI-Schulungen.
Die geförderte Beratung darf höchstens fünf Tage dauern. Das BAFA rechnet einen Tag mit acht Stunden, also höchstens 40 Beratungsstunden. Die müssen nicht am Stück liegen, und Reisezeit, Pausen und die Arbeit am Bericht zählen nicht mit. Dauert die Beratung länger als 40 Stunden, entfällt die Förderung für die ganze Beratung; eine Kürzung auf 40 Stunden ist laut Merkblatt ausgeschlossen.
Am Ende steht ein von beiden Seiten unterschriebener Beratungsbericht, in dem auch der Bezug zu den Grundsätzen des Europäischen Sozialfonds dokumentiert wird: Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit. Das klingt nach Formalie, ist aber Bewilligungsvoraussetzung. Ein guter Berater baut diese Perspektiven in die Empfehlungen ein, statt sie am Schluss anzuhängen.
Für unsere Arbeit heißt das: Die geförderte Leistung ist die Strategie, also Analyse, Positionierung, Maßnahmenplan. Die spätere Umsetzung von Kampagne, Website oder KI-Pilotprojekt ist ein eigener Auftrag und gehört nicht in die geförderte Beratung. Übrigens nennt die Richtlinie die „Anpassung des Geschäftsmodells” ausdrücklich als eine der zentralen Herausforderungen, für die das Programm gedacht ist. Wer sein Marketing gerade auf KI-gestützte Prozesse umstellt, liegt damit im Förderzweck.
Was der 31. Dezember 2026 wirklich bedeutet
Ein Nachfolgeprogramm gibt es bislang nicht. Die Richtlinie läuft seit dem 1. Januar 2023 über den Europäischen Sozialfonds Plus. Bis zum 15. Oktober 2026 ist weder im Bundesanzeiger noch beim BAFA eine Verlängerung oder eine neue Richtlinie veröffentlicht; die jüngste Bekanntmachung zum Programm im Bundesanzeiger ist eine Änderung vom 12. Dezember 2024. Einen Hinweis gibt der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027: Für die „Steigerung des Know-hows in KMU”, die laut Haushaltsplan Anreize für externe Beratungen setzen soll, sind dort 6,3 Millionen Euro eingeplant, nach 14,2 Millionen Euro im Haushalt 2026. Verglichen sind Planansätze, nicht ausgegebenes Geld aus 2026 darf laut Haushaltsvermerk ins Folgejahr übertragen werden. Ob aus dem kleineren Betrag neue Anträge bezahlt werden oder nur die Anträge aus 2026 abgewickelt werden, lässt der Entwurf offen.
Auf eine späte Ankündigung zu warten, ist riskant. Beim letzten Wechsel erschien die heutige Richtlinie am 23. Dezember 2022 im Bundesanzeiger, neun Tage vor ihrem Start. Wer die Förderung noch mitnehmen will, plant deshalb besser mit der geltenden Richtlinie als mit einer möglichen Verlängerung.
Dazu kommt der Punkt, den kaum jemand erwähnt: Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Solange Geld da ist, ist das Theorie. Im letzten Jahr einer auslaufenden Richtlinie, in dem viele Unternehmen ihre restlichen Beratungen abrufen, wird daraus ein praktisches Argument für einen Antrag im Herbst. Wie schnell so ein Topf leer sein kann, hat 2026 der EUIPO-KMU-Fonds gezeigt: Die Voucher für Marken und Designs sind wegen der vielen Anträge ausgeschöpft, obwohl der Fonds offiziell bis zum 4. Dezember 2026 läuft.
„Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.”
— Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”, Nummer 5.2
So beantragst du die Förderung
- Berater auswählen. Die Beratung muss durch ein beim BAFA freigeschaltetes Beratungsunternehmen erfolgen. Collective Brain ist als Berater im BAFA-System registriert.
- Online beantragen, über eine Leitstelle deiner Wahl. Das Verfahren läuft vollständig digital. Welche der Leitstellen du nimmst, ist dir überlassen. Bist du im ersten Jahr nach der Gründung, kommt ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner dazu, dessen Bestätigung du später mit dem Verwendungsnachweis einreichst.
- Das Informationsschreiben abwarten. Erst wenn die Leitstelle dir schriftlich mitteilt, dass du starten darfst, geht es los. Wichtig: Als Beginn der Beratung zählt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags. Ein vorab unterschriebener Vertrag kostet dich den kompletten Zuschuss.
- Beratung durchführen. Wir erarbeiten gemeinsam deine Marketing- und Wachstumsstrategie, von der Analyse bis zu konkreten Maßnahmen, und du bekommst den Beratungsbericht direkt nach Abschluss.
- Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss erhalten. Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben gehen das unterschriebene Verwendungsnachweisformular, die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, deine unterschriebene Erklärung zum Merkblatt über die EU-Grundrechtecharta, der Beratungsbericht, die Rechnung und dein Kontoauszug elektronisch an die Leitstelle. Im Portal beantwortest du dazu zwei Fragebögen, einen zum Monitoring und einen zu den Grundsätzen des ESF Plus. Der Kontoauszug ist Pflicht, weil du die Rechnung inklusive Umsatzsteuer vorher vollständig bezahlt haben musst. Barzahlung oder Verrechnung mit dem Berater schließen die Förderung aus.
Den genauen Ablauf und die Antragsformulare findest du direkt beim BAFA. Wir begleiten dich durch den Prozess, damit nichts an einer Formalie scheitert.
Wie Collective Brain dich unterstützt
Collective Brain entwickelt individuelle Marketingstrategien für kleine und mittlere Unternehmen: fundierte Analyse, klare Strategie und Maßnahmen für Sichtbarkeit, Reichweite und Kundengewinnung. Wir verbinden Beratung, Planung und Umsetzung, damit die Strategie nicht auf dem Papier bleibt, sondern spürbare Ergebnisse bringt. Einen Eindruck unserer Arbeit bekommst du in unseren Cases und auf der Über-uns-Seite.
Mit der BAFA-Förderung sinkt die finanzielle Hürde erheblich. Du sicherst dir professionelles Marketing-Know-how, ohne das volle Kostenrisiko zu tragen.
Häufige Fragen
Ist Marketingberatung wirklich BAFA-förderfähig?
Ja. Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Marketing und Vertrieb nennt die Richtlinie nicht eigens, sie gehören aber zu den wirtschaftlichen Fragen. Voraussetzung ist eine individuelle, konzeptionelle Beratung mit konkreten Handlungsempfehlungen für deinen Betrieb. Nicht gefördert werden reine Werbeausgaben, Seminare oder überwiegend rechtliche und steuerliche Beratung.
Wie viel muss ich selbst zahlen?
Bei einer Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro trägst du in den alten Bundesländern mit Berlin und der Region Leipzig, aber ohne die Regionen Lüneburg und Trier, 50 Prozent selbst (Zuschuss bis 1.750 Euro). In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier sind es nur 20 Prozent (Zuschuss bis 2.800 Euro). Es zählt der Standort der beratenen Betriebsstätte. Liegen die Beratungskosten höher als 3.500 Euro, zahlst du den übersteigenden Teil selbst.
Wie viele Beratungen werden gefördert?
Maximal zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt bis zu fünf Beratungen innerhalb der aktuellen Richtlinie. Für die Jahreszählung kommt es auf den Zeitpunkt der Antragstellung an. Die Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn der Beratung, und du musst zusätzlich das Informationsschreiben der Leitstelle abwarten. Als Beginn zählt laut Förderrichtlinie schon der Abschluss des Beratungsvertrags. Wer vorher startet, verliert den Zuschuss. Plane also etwas Vorlauf ein.
Muss die Beratung noch 2026 stattfinden?
Nein. Die Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Beratung selbst darf danach laufen. Deinen Zeitrahmen setzt der Verwendungsnachweis: Er ist spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben der Leitstelle fällig.
Wird das Programm nach 2026 fortgesetzt?
Das ist offen. Die Richtlinie läuft über den Europäischen Sozialfonds Plus und gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung oder ein Nachfolgeprogramm ist bis zum 15. Oktober 2026 weder im Bundesanzeiger noch beim BAFA veröffentlicht. Beim letzten Wechsel erschien die neue Richtlinie erst am 23. Dezember 2022, neun Tage vor ihrem Start. Planen lässt sich deshalb nur mit einem Antrag in diesem Jahr.
Fördert das BAFA auch Workshops oder Seminare?
Nein. Die Richtlinie verlangt eine Einzelberatung und hält in Nummer 4.1.1 fest: Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert. Für Schulungen gibt es andere Programme, etwa die Weiterbildungsförderung der Arbeitsagentur für Lehrgänge mit mehr als 120 Stunden bei zugelassenen Trägern oder Landesprogramme, von denen einige auch kurze Inhouse-Workshops bezuschussen.
Quellen & Referenzen
- BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, offizielle Programmseite mit Konditionen und Antragsweg. bafa.de
- Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” vom 14. Dezember 2022 (BAnz AT 23.12.2022 B1) in der geänderten Fassung vom 12. Dezember 2024, Volltext mit Antragsberechtigung, Fördersätzen, Beratungsinhalten, Verfahren und Geltungsdauer (Nummer 8). bafa.de
- BAFA: Änderung der Förderrichtlinie vom 12. Dezember 2024 (BAnz AT 23.12.2024 B1), jüngste Bekanntmachung zum Programm. bafa.de
- BAFA: Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht, mit der 40-Stunden-Grenze und den Anforderungen an konkrete Handlungsempfehlungen. bafa.de
- BAFA: Postleitzahlen der Region Leipzig für die Zuordnung zum Fördersatz. bafa.de
- ESF Plus Deutschland: Programmsteckbrief mit Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2026 und Zuständigkeit von BMWE und BAFA. esf.de
- ESF Plus Deutschland: Förderaufruf zum Programm, Anträge jederzeit bis zum 31.12.2026. esf.de
- Bundesministerium der Finanzen: Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027, Einzelplan 09, Kapitel 0901 Titel 686 08 mit Erläuterung „Steigerung des Know-hows in KMU”. bundeshaushalt.de
- Bundesministerium der Finanzen: Bundeshaushalt 2026, Einzelplan 09, Titel 686 08 zum Vergleich. bundeshaushalt.de
- EUIPO: KMU-Fonds 2026, Laufzeit und Status der Voucher. euipo.europa.eu