Der Digital Omnibus hat die großen Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act auf 2027 und 2028 geschoben. Den 2. August 2026 hat er unangetastet gelassen, und seit diesem Tag sind die Transparenzpflichten für KI-Inhalte anwendbar, zusammen mit dem Bußgeldrahmen und der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur. Betroffen sind ganz normale Marketing-Teams.

Mehr Zeit bei Hochrisiko-KI, aber keine Pause bei Kennzeichnung und Aufsicht. Foto: Artur Roman auf Pexels
Was der Digital Omnibus verschiebt, und was nicht
Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III galt lange der 2. August 2026 als harter Stichtag. Also KI im Personalwesen, in der Kreditvergabe, in kritischer Infrastruktur, in Bildung oder Strafverfolgung. Diese Systeme müssen erst zum 2. Dezember 2027 konform sein. In Produkte eingebettete Hochrisiko-KI nach Anhang I, beispielsweise in Maschinen, Medizinprodukten oder Aufzügen, rutscht vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028.
Die Logik dahinter: Die harmonisierten technischen Normen und die Prüfinfrastruktur sind nicht rechtzeitig fertig geworden. Statt Unternehmen in eine Frist laufen zu lassen, die niemand sauber erfüllen kann, hat Brüssel Luft geschaffen. Die Verordnung (EU) 2026/1744 ändert nicht nur den AI Act selbst, sondern auch die Luftfahrt- und die Maschinenverordnung, und sie ist am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten statt nach der üblichen Zwanzig-Tage-Frist. Der Gesetzgeber wollte die Rechtslage geklärt haben, bevor der AI Act am 2. August allgemein anwendbar wurde. Das ist gelungen, mit sechs Tagen Vorsprung.
Zwei weitere Punkte aus dem Paket sind für Mittelständler nützlich. Die Definition der Sicherheitskomponente wurde enger gefasst: KI für Nutzerunterstützung, Leistungsoptimierung, Automatisierung oder Qualitätskontrolle gilt nicht mehr automatisch als sicherheitskritisch. Und die Dokumentations- und Registrierungserleichterungen für kleine Unternehmen wurden auf kleine Mid-Caps ausgeweitet.
Was seit dem 2. August 2026 scharf ist
Hier liegt der Teil, den die Aufschub-Meldungen regelmäßig verschluckt haben. Der 2. August 2026 ist der Tag, an dem der AI Act allgemein anwendbar wurde, und daran hat der Digital Omnibus nichts geändert.
Seit diesem Datum gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Ein Chatbot auf eurer Website muss sich als KI zu erkennen geben. Wer Deepfakes veröffentlicht, muss sie als solche kennzeichnen, und zwar spätestens bei der ersten Wahrnehmung. Wer KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse publiziert, muss das offenlegen. Das betrifft nicht nur die Anbieter der Werkzeuge, sondern ausdrücklich auch die Betreiber, also euch als einsetzendes Unternehmen.
Gleichzeitig wurde der Bußgeldrahmen aus Artikel 99 anwendbar, das Aufsichtskapitel trat in Kraft, die nationalen Marktüberwachungsbehörden übernahmen ihre Rolle und das europäische KI-Büro bekam Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse. In Deutschland führt die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung, auf Grundlage des KI-MIG, das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Wie das organisiert ist, haben wir im Artikel zur neuen KI-Aufsichtsbehörde nach dem KI-MIG aufgeschrieben.
Der Bußgeldrahmen wird in den Übersichten gern als eine große Zahl herumgereicht. Artikel 99 staffelt aber in drei Stufen. Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gelten für die verbotenen Praktiken aus Artikel 5, also Social Scoring, biometrische Kategorisierung und Ähnliches. Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent gelten für Verstöße gegen die übrigen Pflichten, und darunter fallen die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der Behörde liegen bei bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent. Bei Unternehmen gilt jeweils der höhere der beiden Werte. Absatz 6 dreht das für KMU und Start-ups um, dort zählt der niedrigere. Ein Mittelständler mit 20 Millionen Euro Umsatz landet bei einem Kennzeichnungsverstoß also in der 3-Prozent-Stufe, mit 600.000 Euro als Obergrenze. Das ist weit von den 35 Millionen entfernt, die durch viele Schlagzeilen laufen, und immer noch die Sorte Betrag, die ein Marketing-Budget zerlegt.
Wie eine Prüfung überhaupt anfängt, steht auf der Marktüberwachungsseite der Bundesnetzagentur. Die Behörde macht Stichprobenprüfungen von KI-Produkten am Markt, sieht technische Unterlagen wie Konformitätserklärungen ein und ordnet bei Befunden Maßnahmen an. Daneben betreibt sie eine Beschwerdestelle: Natürliche und juristische Personen können Hinweise einreichen, die Behörde prüft sie und lässt sie in ihre Prüfplanung einfließen. Für euch heißt das: Der wahrscheinlichste Auslöser einer Prüfung sitzt beim Wettbewerber, beim Kunden oder bei einem aufmerksamen Website-Besucher, dem euer Chatbot ohne Hinweis auffällt.
Bleibt der 2. Dezember 2026, der in vielen Übersichten noch als Startdatum herumgeistert. Der Termin existiert, er bedeutet aber etwas anderes: eine Schonfrist für die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2, und zwar nur für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren. Im Trilog wurde diese Schonfrist von sechs auf drei Monate gekürzt. Für alles andere gilt der August. Zum Dezember-Termin kommen außerdem zwei neue Verbotstatbestände dazu, für KI zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Missbrauchsdarstellungen.
Die Frist, die euer Marketing trifft, ist am 2. August 2026 abgelaufen. Sie stand seit zwei Jahren im Gesetzbuch.
Woran die Aufsicht eure Kennzeichnung messen wird
Für die praktische Umsetzung liegen inzwischen zwei Dokumente vor, und beide sind rechtlich nicht bindend. Am 10. Juni 2026 hat die Kommission die finale Fassung des Code of Practice zur Markierung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er ist freiwillig und beschreibt, wie Anbieter und Betreiber die Pflichten aus Artikel 50 technisch und redaktionell erfüllen können, von Metadaten über Wasserzeichen bis zu sichtbaren Hinweisen. Am 20. Juli 2026 folgten die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50, die den Anwendungsbereich abgrenzen und Zweifelsfälle klären.
Praktisch heißt das: Wer den Code unterzeichnet und befolgt, hat einen belastbaren Nachweis in der Hand. Die Leitlinien stellen aber klar, dass die Pflichten auch über gleichwertige andere Mittel erfüllt werden können. Ihr müsst dem Code also nicht beitreten, ihr müsst nur begründen können, warum eure Lösung genauso trägt.
Eine Stelle in den Leitlinien lohnt für Redaktionen und Marketing-Teams besonders: Die Kennzeichnungspflicht für KI-erzeugte Texte greift nicht, wenn der Inhalt einer substanziellen menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Genau darauf stützt sich unsere eigene KI- und Transparenz-Policy, in der wir offenlegen, wo bei uns KI mitarbeitet und wer für jeden Beitrag geradesteht. Die Ausnahme ist kein Freibrief, sie verlangt einen nachweisbaren Prüfschritt.
Was Anthropics Wasserzeichen für eure Kennzeichnung ändert
Seit dem 11. August 2026 liegt die erste breit ausgerollte Umsetzung eines großen Anbieters vor. Anthropic markiert die Ausgaben von Claude maschinenlesbar: Text bekommt ein unsichtbares Wasserzeichen, erzeugte Dateien bekommen signierte Herkunftsdaten nach dem C2PA-Standard. Nach der eigenen Dokumentation des Unternehmens gilt das für alle Modelle, die am oder nach dem 2. August 2026 erschienen sind, über Claude, die Plattform-API, Claude Code, Cowork und Tag hinweg, weltweit und ohne EU-Schalter. Für ältere Modelle nennt Anthropic eine Übergangsphase ohne eigenes Datum. Der äußere Termin dafür steht im Gesetz: der 2. Dezember 2026 aus Artikel 50 Absatz 2.
Für euren Alltag hat das zwei Seiten. Das Wasserzeichen wandert beim Kopieren mit. Ein Absatz, den jemand aus Claude in euer CMS übernimmt, trägt das Signal also weiter, auch wenn im fertigen Beitrag nirgends steht, dass KI beteiligt war. Anthropic schränkt zugleich ein: Starkes Umschreiben, Übersetzen, Mischen mit eigenem Text und sehr kurze Passagen können das Signal verlieren. Ein Treffer belegt außerdem nur, dass Claude den Text verarbeitet hat, er beweist keine Urheberschaft, weil auch redigierte oder übersetzte Fremdtexte markiert werden. Ein öffentliches Prüfwerkzeug gibt es bislang nicht, das Unternehmen kündigt technische Unterlagen dazu an.
Entscheidend ist die Zuständigkeit. Diese Markierung erfüllt die Pflicht des Anbieters aus Artikel 50 Absatz 2. Eure Pflicht als Betreiber steht in Absatz 4 und verlangt einen Hinweis, den Menschen wahrnehmen: die Offenlegung bei Deepfakes, die Kennzeichnung von KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse. Wer das Wasserzeichen als erledigte Kennzeichnung verbucht, verwechselt zwei Adressaten. Für die Werkzeugauswahl ist die Entwicklung trotzdem nützlich: Anbieter, die Artikel 50 Absatz 2 heute schon bedienen, ersparen euch später die Nachfrage, wie ihre Ausgaben markiert sind. Welche Claude-Modelle es gibt und was beim Einsatz im Unternehmen an Verantwortung und Datenschutz hängt, steht in unserem Claude-Guide für Unternehmen.
Was aus der KI-Kompetenzpflicht geworden ist
Ein verbreiteter Irrtum zuerst: Artikel 4 ist keine Pflicht, die am 2. August 2026 gestartet wäre. Sie gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Im August kam die Durchsetzungsmaschinerie dazu, die Pflicht selbst gab es vorher schon.
Der Digital Omnibus hat den Artikel außerdem neu geschrieben. Bisher mussten Anbieter und Betreiber sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Jetzt müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung dieser Kompetenz zu unterstützen. Der Text stellt ausdrücklich klar, dass niemand ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren muss. Aus einer Ergebnispflicht ist eine Bemühenspflicht geworden.
Die Kommission wollte weiter gehen und die Anforderung noch stärker entschärfen, Parlament und Rat haben das abgelehnt. Verbindlich bleibt sie also, nur mit deutlich weniger Nachweisdruck. Weil Artikel 4 ohnehin nie einen eigenen Bußgeldtatbestand hatte, sinkt vor allem die Dokumentationslast, nicht das Sanktionsrisiko.
Wer daraus ableitet, dass Schulung sich erledigt hat, denkt zu kurz. Eure Leute können die Kennzeichnungspflicht nur einhalten, wenn sie erkennen, welche Inhalte überhaupt darunter fallen. Genau diese Lücke schließen wir in unseren KI-Workshops für Teams: nicht als Zertifikat für die Akte, sondern damit im Alltag die richtigen Entscheidungen fallen.
Drei Hebel für die nächsten Tage
Hebel 1: Kennzeichnung nachziehen, die Frist ist bereits verstrichen. Klärt für jeden Kanal, wo KI im Spiel ist und wie ihr das sichtbar macht. Chatbot-Hinweis auf der Website, Umgang mit KI-generierten Bildern in Anzeigen, Kennzeichnung von KI-Texten zu gesellschaftlich relevanten Themen. Wer hier noch nichts stehen hat, arbeitet seit dem 2. August im Rückstand, und das ist die Aufgabe mit dem kürzesten Zeithorizont.
Hebel 2: Inventar ziehen und Rollen klären. Erfasst, welche KI-Werkzeuge im Haus laufen und wer sie einsetzt. Daraus ergibt sich, wo ihr Betreiber im Sinne der Verordnung seid und welche Pflichten daran hängen. Die Inventur zahlt gleichzeitig auf den Datenschutz ein, die praktischen Regeln dafür stehen in unserem Leitfaden zum DSGVO-konformen Einsatz von KI-Tools.
Hebel 3: Die gewonnene Zeit in die Verträge stecken. Der Aufschub bei Hochrisiko-KI verleitet dazu, das Thema komplett zu vertagen. Klügere Reaktion: Anbieterverträge und Datenflüsse einmal sauber prüfen, solange kein Termindruck herrscht. Worauf es bei den Klauseln ankommt, haben wir in der Übersicht zu KI-Vendor-Verträgen zusammengestellt.
Häufige Fragen
Ist der neue Zeitplan des AI Act jetzt rechtsverbindlich?
Ja. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte Digital Omnibus on AI, wurde am 8. Juli 2026 unterzeichnet, am 24. Juli im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten, am dritten Tag nach der Veröffentlichung. Der Gesetzgeber hat die Dringlichkeit ausdrücklich mit dem nahenden 2. August 2026 begründet. Die verschobenen Hochrisiko-Fristen gelten damit verbindlich.
Was gilt seit dem 2. August 2026 für mein Unternehmen?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind seit diesem Tag anwendbar: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen offengelegt werden. Gleichzeitig greifen der Bußgeldrahmen aus Artikel 99, das Aufsichtskapitel und die Befugnisse der nationalen Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland führt die Bundesnetzagentur seit dem 2. August die Marktüberwachung, auf Grundlage des KI-MIG, das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026 gibt es nur für die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 bei generativen Systemen, die vor dem 2. August 2026 schon auf dem Markt waren.
Was kostet ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?
Artikel 99 der KI-Verordnung staffelt die Bußgelder in drei Stufen. Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Bei Unternehmen gilt grundsätzlich der höhere der beiden Werte, für KMU und Start-ups nach Absatz 6 der niedrigere. Ein Mittelständler mit 20 Millionen Euro Jahresumsatz liegt damit bei einer Obergrenze von 600.000 Euro. Die höchste Stufe von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent gilt ausschließlich für die verbotenen Praktiken aus Artikel 5 und greift bei Kennzeichnungsfehlern nicht. Zuständig für die Verfolgung ist in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Muss ich den Code of Practice der EU-Kommission unterzeichnen?
Nein. Der Code of Practice zur Markierung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, den die Kommission am 10. Juni 2026 in finaler Fassung veröffentlicht hat, ist freiwillig. Wer ihn unterzeichnet und befolgt, kann damit die Einhaltung von Artikel 50 belegen. Die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 stellen ausdrücklich klar, dass die Pflichten auch über gleichwertige andere Mittel erfüllt werden können. Beide Dokumente sind rechtlich nicht bindend, aber sie zeigen, woran die Aufsicht eure Umsetzung messen wird.
Reicht das Wasserzeichen von Claude als Kennzeichnung meiner Inhalte?
Nein, es deckt eine andere Pflicht ab. Anthropic markiert seit dem 11. August 2026 die Ausgaben von Claude maschinenlesbar, unsichtbares Wasserzeichen im Text und signierte Herkunftsdaten nach dem C2PA-Standard in erzeugten Dateien. Damit erfüllt der Anbieter seine Pflicht aus Artikel 50 Absatz 2. Eure Pflicht als Betreiber steht in Absatz 4 und verlangt einen für Menschen wahrnehmbaren Hinweis: Deepfakes offenlegen, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen. Ein unsichtbares Wasserzeichen sieht euer Publikum nicht, es ersetzt diesen Hinweis also nicht.
Muss ich meine Mitarbeitenden jetzt noch zu KI schulen?
Rechtlich ist der Druck geringer geworden. Der Digital Omnibus hat Artikel 4 neu gefasst: Aus der Pflicht, ein ausreichendes KI-Kompetenzniveau sicherzustellen, ist die Pflicht geworden, Maßnahmen zur Förderung der Kompetenzentwicklung zu ergreifen. Der Text sagt ausdrücklich, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss. Praktisch bleibt Schulung trotzdem sinnvoll, weil eure Leute die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 nur einhalten können, wenn sie wissen, was überhaupt kennzeichnungspflichtig ist.
Ist mein KI-gestütztes Marketing ein Hochrisiko-System?
In aller Regel nicht. Typische Marketing-Anwendungen wie Text- und Bildgenerierung oder Kampagnen-Aussteuerung fallen meist nicht unter die Hochrisiko-Kategorien nach Anhang I oder Anhang III. Relevant für euch sind fast immer Artikel 4 und vor allem Artikel 50. Der Digital Omnibus hat die Definition der Sicherheitskomponente zusätzlich enger gefasst, KI für Nutzerunterstützung, Effizienz oder Qualitätskontrolle gilt nicht mehr automatisch als sicherheitskritisch.
Quellen & Referenzen
- Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital Omnibus on AI), veröffentlicht am 24. Juli 2026. eur-lex.europa.eu
- Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Volltext mit Artikel 4 und Artikel 50. eur-lex.europa.eu
- Europäisches Parlament, Legislative Observatory: Verfahrensakte zum Digital Omnibus on AI. europarl.europa.eu
- Europäische Kommission: Regulatorischer Rahmen für KI, offizielle Übersicht zu Fristen und Pflichten. digital-strategy.ec.europa.eu
- Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber nach Artikel 50, veröffentlicht am 20. Juli 2026. digital-strategy.ec.europa.eu
- Europäische Kommission: finaler Code of Practice zur Markierung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, veröffentlicht am 10. Juni 2026, freiwillig. digital-strategy.ec.europa.eu
- Anthropic, Hilfe-Center: wie Claude KI-generierte Inhalte markiert, Modelle ab dem 2. August 2026, Wasserzeichen im Text und C2PA-Herkunftsdaten in Dateien, weltweite Geltung und Grenzen der Erkennung. support.claude.com
- TechCrunch: Bericht vom 11. August 2026 zur Ankündigung der Textmarkierung und ihrer Einordnung in den Transparenz-Code zum AI Act. techcrunch.com
- KI-Verordnung, Artikel 99: Sanktionsstufen 35/15/7,5 Millionen Euro und 7/3/1 Prozent, Absatz 6 zur Sonderregel für KMU und Start-ups. artificialintelligenceact.eu
- Bundesnetzagentur: Marktüberwachung für KI, Stichprobenprüfungen, Einsicht in technische Unterlagen, Anordnung von Maßnahmen und Beschwerdestelle. bundesnetzagentur.de
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung (KI-MIG), Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde. bmds.bund.de
- Freshfields: Analyse des finalen Digital Omnibus on AI und der Änderungen am AI Act. freshfields.com