Die EU hat sich am 7. Mai 2026 politisch auf den sogenannten Digital Omnibus geeinigt und verschiebt damit die wichtigsten Hochrisiko-Fristen des AI Act um mehr als ein Jahr. Wer jetzt aufatmet und das Thema KI-Compliance vertagt, übersieht zwei Pflichten, die unverändert bleiben und genau das Marketing im Mittelstand treffen.

Mehr Zeit bei Hochrisiko-KI, aber keine Pause bei KI-Kompetenz und Kennzeichnung. Foto: Artur Roman auf Pexels
Was der Digital Omnibus konkret verschiebt
Bisher galt der 2. August 2026 als harter Stichtag für Hochrisiko-KI nach dem AI Act. Mit der politischen Einigung vom 7. Mai 2026 rücken diese Fristen nach hinten. Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, also etwa KI im Personalwesen, in der Kreditvergabe, in kritischer Infrastruktur, in Bildung oder Strafverfolgung, müssen erst zum 2. Dezember 2027 konform sein. In Produkte eingebettete Hochrisiko-KI nach Anhang I, beispielsweise in Maschinen, Medizinprodukten oder Aufzügen, bekommt sogar bis zum 2. August 2028 Zeit.
Die Logik dahinter: Die harmonisierten technischen Normen und die Prüfinfrastruktur sind schlicht nicht rechtzeitig fertig geworden. Statt Unternehmen in eine Frist laufen zu lassen, die niemand sauber erfüllen kann, schafft Brüssel Luft. Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um eine politische Einigung, die formale Verabschiedung wird vor dem 2. August 2026 angestrebt. Bis dahin gelten formal noch die alten Fristen.
Warum sich der Mittelstand trotzdem nicht zurücklehnen darf
Zwei Pflichten bleiben auf ihrem ursprünglichen Zeitplan, und genau die betreffen den typischen Marketing-Stack im Mittelstand.
Erstens die KI-Kompetenz aus Artikel 4. Sie ist und bleibt ab dem 2. August 2026 durchsetzbar. Jedes Unternehmen, das KI einsetzt, muss sicherstellen, dass die beteiligten Mitarbeitenden über nachweisbare KI-Kompetenz verfügen. Das gilt für die Kollegin, die Texte mit ChatGPT entwirft, genauso wie für das Team, das Kampagnen über ein KI-gestütztes Werbekonto aussteuert. Dokumentierte Schulungen gelten als sicherer Nachweis.
Zweitens die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50. Ab dem 2. Dezember 2026 müssen Anbieter generativer KI ihre Ausgaben technisch erkennbar machen, Stichwort Watermarking. Für Marketing-Teams ist die Botschaft eindeutig: KI-erzeugte Bilder, Texte und Videos werden maschinell auffindbar. Wer heute KI-Content ohne Kennzeichnungslogik in seinen Prozess gießt, baut sich für das vierte Quartal eine Nacharbeit.
Die Großbaustelle Hochrisiko-KI bekommt Aufschub. Die zwei Pflichten mit Marketing-Alltagsrelevanz nicht. Genau die werden gern übersehen.
Drei Hebel für die nächsten 30 Tage
Hebel 1: KI-Kompetenz dokumentieren. Erfasst, wer im Team mit welchen KI-Werkzeugen arbeitet, und hinterlegt eine kurze, dokumentierte Schulung pro Werkzeug. Das muss keine Zertifizierung sein. Eine nachvollziehbare interne Unterweisung mit Datum und Teilnehmerliste erfüllt den Zweck und ist bis zum 2. August 2026 machbar.
Hebel 2: Kennzeichnung in den Content-Workflow einbauen. Legt jetzt fest, wie ihr KI-erzeugte Inhalte intern markiert und wo eine Kennzeichnung nach außen sinnvoll oder nötig ist. Wer das in die bestehende Freigabe-Routine einbaut, statt es im November nachzurüsten, spart sich Doppelarbeit.
Hebel 3: Den Vertrags-Check nicht aussitzen. Die Fristverschiebung verleitet dazu, das ganze Thema zu vertagen. Klügere Reaktion: die gewonnene Zeit nutzen, um Anbieter-Verträge und Datenflüsse einmal sauber zu inventarisieren. Wer seine KI-Landschaft kennt, ist sowohl bei Artikel 4 als auch bei den späteren Hochrisiko-Fristen schneller handlungsfähig.
Häufige Fragen
Gilt der neue Zeitplan schon rechtsverbindlich?
Noch nicht vollständig. Es handelt sich um eine politische Einigung vom 7. Mai 2026. Die formale Verabschiedung wird vor dem 2. August 2026 angestrebt. Bis dahin gelten formal die alten Fristen, weshalb ihr die Vorbereitung nicht stoppen solltet.
Ist mein KI-gestütztes Marketing ein Hochrisiko-System?
In aller Regel nicht. Typische Marketing-Anwendungen wie Text- und Bildgenerierung oder Kampagnen-Aussteuerung fallen meist nicht unter die Hochrisiko-Kategorien nach Anhang I oder III. Relevant für euch sind fast immer Artikel 4 (KI-Kompetenz) und Artikel 50 (Kennzeichnung).
Was zählt als Nachweis für KI-Kompetenz?
Eine dokumentierte Schulung gilt als sicherer Nachweis. Für den Mittelstand reicht in der Praxis eine nachvollziehbare interne Unterweisung pro eingesetztem Werkzeug, mit Datum, Inhalt und Teilnehmerliste. Eine externe Zertifizierung ist nicht zwingend erforderlich.
Quellen & Referenzen
- ScaleWise: Digital Omnibus beschlossen, die neuen EU-AI-Act-Fristen für den Mittelstand (Mai 2026). scalewise-ai.de
- Bäsler Consulting: EU AI Act 2026, Digital Omnibus und was sich für KMU ändert. baesler-consulting.de
- Skill-Sprinters: KI im Marketing 2026, was Art. 4 und Art. 50 KI-VO konkret verlangen. skill-sprinters.de